Donnerstag, 30. Oktober 2008

Großzügig: Schweizer Pflanzen bekommen Grundrechte.

Als Steueroase ist die Schweiz seit jeher gut gelitten. Womöglich ist sie demnächst ein beliebtes Exil für Pflanzen, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

Jedenfalls formulierte eine eidgenössische Ethikkommission für den Ausserhumanbereich (EKAH) in diesem Frühjahr einen Bericht zur Würde der Pflanzen, in dem verschiedene Anspruchsrechte von Pflanzen formuliert wurden. Die sogenannten "Rheinauer Thesen".

Darunter unter anderen ein "Recht auf Evolution" und ein "Recht darauf, nicht patentiert zu werden". Zwischen den Zeilen: eine beeindruckende Denkleistung. Der Mensch (in diesem Fall: Schweizer Wissenschaftler) bestimmt also darüber, wer oder was evoluieren darf. Man möge sich gar nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn ausgerechnet dieses Anspruchsrecht der Pflanzen nicht "ratifiziert" worden wäre. Hätte damit die Evolution der Schweizer Pflanzen ein jähes Ende gefunden?

Oder könnte es sein, dass es dem gemeinen Pfeilkraut womöglich völlig schnurz ist, ob der Mensch ihm nun die Evolution gestattet oder nicht? Ein signifikantes Beispiel für die herrschende Denkweise, nach der der Mensch glaubt, die Natur respektive die "Umwelt" kontrollieren zu können. Auch wenn der Bericht für mich einige bemerkenswerte Denkansätze enthält, habe ich doch das Gefühl, dass es um etwas gänzlich anderes geht.

Für Interessierte:

http://www.gentechnologie.ch/pdfs/Rheinauer%20Thesen%2008.pdf

http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/natur/Pflanzen-haben-ein-Grundrecht-auf-die-eigene-Fortpflanzung/story/15184071

http://www.ekah.admin.ch/de/dokumentation/medienmitteilungen/die-wuerde-der-kreatur-bei-pflanzen/index.html

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ist ja skurril. Aquraienpflanzen, die in Schweizer Aquarien landen, dürfen sich demnach glücklich schätzen...und wie siehts mit den Algen aus- bekommen die auch Grundrechte?

Jens@aquamax hat gesagt…

Nun ja - da Algen rein "wissenschaftlich-definitorisch" nicht zu den Pflanzen, sondern "nur" zu pflanzen-artigen Lebewesen gezählt werden... wohl eher nicht. Im Übrigen alles reine Definitionssache. "Wenn wir Pflanzen Anspruchsrechte zugestehen, dann heisst das nicht, dass wir sie nicht mehr essen oder in anderer Weise verwenden dürfen.", heißt aus den Kreisen der Ethikkommission. Nur eine "willkürliche Zerstörung" sei unangebracht. Stellt sich die Frage, wie das beurteilt werden soll - zumal man sich offenbar immer noch nicht einig ist, was "der Wille" überhaupt ist respektive ein "freier Wille" überhaupt existiert...