Als Steueroase ist die Schweiz seit jeher gut gelitten. Womöglich ist sie demnächst ein beliebtes Exil für Pflanzen, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen.
Jedenfalls formulierte eine eidgenössische Ethikkommission für den Ausserhumanbereich (EKAH) in diesem Frühjahr einen Bericht zur Würde der Pflanzen, in dem verschiedene Anspruchsrechte von Pflanzen formuliert wurden. Die sogenannten "Rheinauer Thesen".
Darunter unter anderen ein "Recht auf Evolution" und ein "Recht darauf, nicht patentiert zu werden". Zwischen den Zeilen: eine beeindruckende Denkleistung. Der Mensch (in diesem Fall: Schweizer Wissenschaftler) bestimmt also darüber, wer oder was evoluieren darf. Man möge sich gar nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn ausgerechnet dieses Anspruchsrecht der Pflanzen nicht "ratifiziert" worden wäre. Hätte damit die Evolution der Schweizer Pflanzen ein jähes Ende gefunden?
Oder könnte es sein, dass es dem gemeinen
Pfeilkraut womöglich völlig schnurz ist, ob der Mensch ihm nun die Evolution gestattet oder nicht? Ein signifikantes Beispiel für die herrschende Denkweise, nach der der Mensch glaubt, die Natur respektive die "Umwelt" kontrollieren zu können. Auch wenn der Bericht für mich einige bemerkenswerte Denkansätze enthält, habe ich doch das Gefühl, dass es um etwas gänzlich anderes geht.
Für Interessierte:
http://www.gentechnologie.ch/pdfs/Rheinauer%20Thesen%2008.pdf
http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/natur/Pflanzen-haben-ein-Grundrecht-auf-die-eigene-Fortpflanzung/story/15184071http://www.ekah.admin.ch/de/dokumentation/medienmitteilungen/die-wuerde-der-kreatur-bei-pflanzen/index.html